Einen Bausparvertrag auflösen

Einen Bausparvertrag auflösen kann jeder Bausparer grundsätzlich immer. Nicht immer ist es einem Bausparer möglich seinen Vertrag regelmäßig zu besparen. Finanzielle Probleme und andere Notlagen führen häufig zu einer vorzeitigen Auflösung des Bausparvertrags in der Ansparphase. Dabei können die Sparer aber vor unerwarteten Problemen stehen, denn die Auflösung bringt immer Nachteile mit sich, die viele Bausparer nicht unbedingt bei ihrer Entscheidung berücksichtigt haben.
Bevor man seinen Bausparvertrag auflösen möchte, sollte man sich also ausführlich bei seinem Anbieter über die Bedingungen informieren. Insbesondere die finanziellen Nachteile sollte man immer im Auge behalten, denn wenn alles schlecht läuft, können hier Verluste von über 1.000 Euro möglich sein. Besonders ins Gewicht fällt die Vorfälligkeitsgebühr von durchschnittlich 1% pro Monat. Aber auch die Abschlussgebühr bei Vertragsabschluss wird bei vielen Anbietern nicht erstattet, sodass hier bereits ein erheblicher Verlust entsteht. Wenn man hier ein Beispiel zugrunde legt, kann man sich dies noch verdeutlichen. Die durchschnittliche Abschlussgebühr beträgt 1,2% der Bausparsumme, bei einer Bausparsumme von 50.000 Euro hat man also schon einen Verlust von 600 Euro. Bausparer, die ihren Vertrag über vermögenswirksame Leistungen besparen, haben zudem weitere besondere Belastungen, denn ihnen entgehen bei der vorzeitigen Auflösung die Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmersparzulage.
Spontan aufgelöste Bausparverträge werden zudem nicht sofort ausgezahlt, da alle Anbieter eine bestimmte Kündigungsfrist in den Verträgen festgeschrieben haben. Zusätzlich kann sich die Auszahlung noch verzögern, da der Anbieter nicht sofort auszahlen muss, wenn zu dem Termin viele Bausparer ein Darlehn von der Bausparkasse haben möchten. Es gilt all diese Besonderheiten beim Bausparvertrag auflösen zu beachten.

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